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Tinnitus (Ohrengeräusche)

Symptome

Genauer betrachtet handelt es sich bei Tinnitus nicht um eine Krankheit, sondern vielmehr um ein Symptom als Folge bestimmter körperlicher oder psychischer Probleme. Die Ausprägung der Symptome kann je nach Patient sehr unterschiedlich sein. Die am häufigsten wahrgenommenen Beschwerden sind ein- oder beidseitige Geräusche, die einem Pfeifen, Sausen, Zischen, Brummen, Knacken oder Rauschen ähneln können. Falls die Geräusche synchron mit dem Pulsschlag auftreten, kann dies einen Hinweis auf Fehlbildungen oder Engstellen von Blutgefäßen im Kopf- sowie Halsbereich darstellen. Häufig besteht zudem gleichzeitig eine Verminderung des Hörvermögens, in manchen Fällen zusätzlich ein Drehschwindel.

Der Tinnitus kann je nach seiner individuellen Ausprägung in folgende Arten unterteilt werden:

  • Kompensierter Tinnitus: Dabei nimmt der Betroffene zwar Geräusche wahr, jedoch kann er mit der ständigen Geräuschbelastung gut umgehen. Der Leidensdruck dieser Tinnitusform ist gering oder nicht vorhanden.
  • Dekompensierter Tinnitus: Dieser zeigt massive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche und führt zu einem ausgeprägten Leidensdruck. Als Folge des Tinnitus können Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen oder Angstzustände auftreten.

Je nach Dauer des Krankheitsbildes wird zwischen folgenden Arten unterschieden:

  • Akuter Tinnitus: Beschwerden bis zu drei Monaten
  • Chronischer Tinnitus: Die Beschwerden dauern länger als drei Monate an

Je nachdem, ob die Ohrgeräusche auch von Außenstehenden wahrgenommen werden können, wird zwischen folgenden Arten des Tinnitus unterschieden:

  • Subjektiver Tinnitus: Der Tinnitus kann ausschließlich vom Betroffenen selbst wahrgenommen werden
  • Objektiver Tinnitus: Beim objektiven Tinnitus beruhen die Ohrgeräusche auf einer auch von außen wahrnehmbaren oder messbaren körpereigenen Schallquelle, wie beispielsweise Strömungsgeräusche aufgrund verengter Gefäße im Kopf- und Halsbereich. Der objektive Tinnitus ist jedoch im Vergleich zum subjektiven Tinnitus äußerst selten.

Eine weitere Unterscheidung des Tinnitus kann aufgrund des Hörvermögens getroffen werden:

  • Tinnitus mit Hörverlust: Hierbei liegt zusätzlich zum Tinnitus eine Einschränkung des Hörvermögens vor
  • Tinnitus ohne Hörverlust: Das Hörvermögen bleibt in vollem Maße erhalten

 

Diagnose

Da einem Tinnitus andere akut behandlungsbedürftige Grunderkrankungen zugrunde liegen können, wird zunächst versucht, diese festzustellen. Hierfür werden bestimmte Untersuchungen durchgeführt wie beispielsweise die Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte), eine genaue Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohren-Bereichs, eine Ohrmikroskopie, Gleichgewichtsprüfung, Hörtests, Nasopharyngoskopie (Spiegelung des Nasen-Rachenraumes) und in bestimmten Fällen eine Hirnstamm-Audiometrie.

Zudem wird die Schallschwelle bestimmt, ab der der Tinnitus nicht mehr wahrgenommen wird (Maskierungslevel). Hierfür werden dem Patienten über einen Kopfhörer verschiedene Töne vorgespielt, bis die Lautstärke erreicht ist, ab der der Tinnitus überdeckt wird.

Mithilfe einer Blutuntersuchung können etwaige Entzündungen oder ein erhöhter Cholesterinspiegel festgestellt werden. Durch die Messung des Blutdruckes kann eine Hypertonie (Bluthochdruck) diagnostiziert werden. Eine Untersuchung des Kauapparates kann mögliche Gebissfehlstellungen oder Kiefergelenks-Erkrankungen aufzeigen. Durch eine orthopädische Untersuchung kann eine Beteiligung der Halswirbelsäule ausgeschlossen werden.

In manchen Fällen werden zudem bildgebende Verfahren durchgeführt. Hierfür werden insbesondere die Magnetresonanztomographie (MRT) zum Ausschluss bestimmter Tumore (beispielsweise Akustikusneurinom, Paraganglion) oder eine Doppler-Sonographie (Ultraschall-Untersuchung) der Halsgefäße angewendet.