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Hustensaft

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Der Hustensaft ist ein pflanzliches Arzneimittel und besteht aus Extrakten aus Thymiankraut, Eibischkraut und Spitzwegerichkraut, verarbeitet in einem Sirup. Die Wirkstoffe des Hustensaftes wirken schleimlösend und hustenberuhigend.

Anwendungsgebiete: Zur Linderung des Hustenreizes, bei Katarrhen der oberen Luftwege und bei trockenem Reizhusten.

 

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Der Hustensaft darf nicht eingenommen werden,

wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Eibischsirup, Thymianextrakt, Spitzwegerichsirup oder einen der sonstigen Bestandteile des Hustensaft sind, sowie bei Allergien gegen Lippenblütler oder bestimmte Konservierungsstoffe (Parabene).

Besondere Vorsicht bei der Einnahme des Hustensafts ist erforderlich, wenn Sie an erhöhten Blutzuckerwerten leiden, da der Hustensaft einen hohen Zuckergehalt aufweist. Bitte nehmen Sie den Hustensaft erst nach Rücksprache mit

einem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.

Beim Auftreten von Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.

Bei Kleinkindern von 4 – 6 Jahren soll der Hustensaft nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden. Der Hustensaft ist nicht zur Anwendung an Säuglingen und Kindern unter 4 Jahren bestimmt.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Zur Anwendung dieses Arzneimittels während Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Eine Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit wird deshalb nicht empfohlen.

 

Wie wird es angewendet?

WIE IST DER HUSTENSAFT EINZUNEHMEN?

Der Hustensaft kann unabhängig von den Mahlzeiten unverdünnt oder verdünnt mit anderen Flüssigkeiten eingenommen werden.

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis: Kinder von 4 – 6 Jahren: 3 x täglich einen Teelöffel (5 ml) Kinder von 6 – 12 Jahren: 3 x täglich zwei Teelöffel (10 ml)

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene: 3 x täglich 1 Esslöffel (15 ml)

Der Hustensaft ist nicht zur Anwendung an Säuglingen und Kindern unter

4 Jahren bestimmt und sollte vor allem bei Kindern unter 6 Jahren nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern, oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

Wenn Sie eine größere Menge des Hustensafts eingenommen haben, als Sie sollten,

sind in der Regel keine unerwünschten Wirkungen zu erwarten, vor allem bei Kindern ist jedoch der Alkoholgehalt zu berücksichtigen.

Wenn Sie die Einnahme des Hustensafts vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Bei Einnahme des Hustensafts mit anderen Arzneimitteln

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen / anwenden bzw. vor kurzem eingenommen / angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.

WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?

Wie alle Arzneimittel kann der Hustensaft Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

In Einzelfällen können allergische Reaktionen oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Die als Konservierungsmittel enthaltenen Parabene können allergische Reaktionen auslösen, die möglicherweise erst verspätet auftreten können.

Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.

 

Wie soll es aufbewahrt werden?

Nicht über 25 °C lagern.

Flasche fest verschlossen halten und im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit zu schützen.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.

 

Weitere Informationen

Was der Hustensaft enthält

  • Die Wirkstoffe sind:
  • 100 g Hustensaft enthalten: Eibischsirup 10 g, Spitzwegerichsirup 74 g, Thymianfluidextrakt 6 g
  • Die sonstigen Bestandteile sind:
  • Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218), Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216), gereinigtes Wasser, Glycerol, Saccharose, Ethanol

1 ml entspricht 1,5 g

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Registrierungsinhaber und Hersteller Sebastian Apotheke

Kapfstr.5 6800 Feldkirch

Reg.Nr. APO-5-02316

Zuletzt aktualisiert: 22.02.2021