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Febrisept ReVet RV11 - Injektionslösung für Tiere

Was ist es und wofür wird es verwendet?

BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

    Febrisept ReVet RV11 – Injektionslösung für Tiere

ANWENDUNGSGEBIET(E)

    Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören:
    • Entzündungen und Infektionen unterschiedlicher Genese mit Schmerz, Schwellung, Fieber, Eiterung und Sepsis bei allen Zieltierarten,
    • Phlegmone des Pferdes,
    • Druse des Pferdes (unterstützend),
    • Offene Pyometra der Hündin,
    • Mastitis des Rindes und anderer Spezies,
    • Scheidenphlegmone, septische Pododermatitis, Panaritium und Limax des Rindes,
    • Tonsillitis und Lymphadenitis, Abszesse, Wundinfektionen und Nabelinfektionen bei allen Zieltierarten,
    • Mastitis/Metritis/Agalaktie-Komplex der Sauen,
    • Schweinerotlauf (unterstützend).

Die Anwendung dieser homöopathischen Arzneispezialität in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf homöopathischer Erfahrung.

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Gebrauchsinformation

Febrisept ReVet RV11 – Injektionslösung für Tiere

Bei schweren Formen dieser Erkrankungen ist eine klinisch belegte Therapie angezeigt.

 

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

    Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen oder einem der sonstigen Bestandteile.

 

Wie wird es angewendet?

DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG

    Zur subkutanen, intramuskulären oder intravenösen Anwendung. Dosierung:

Entsprechend der Tierart und in Abhängigkeit vom Körpergewicht beträgt die Einzeldosis:

Welpen, Katzen ca. 0,5 – 1,0 ml
Hunde ca. 1,0 – 2,0 ml
Schafe, Ziegen, Kälber, Schweine ca. 3,0 – 5,0 ml
Rinder, Pferde ca. 5,0 – 8,0 ml

Häufigkeit und Dauer der Anwendung:

Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richten sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie und dem vorliegenden Krankheitsbild.

In akuten Fällen:

1-2 Injektionen täglich über 3-4 Tage, bei zunehmender Besserung seltener.

In chronischen Fällen:

1 Injektion täglich über 2-3 Wochen, bei zunehmender Besserung seltener.

Nach einleitender Injektionstherapie ist die Weiterführung der Therapie oral mit Febrisept-ReVet RV11 – Globuli für Tiere möglich.

HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG

Siehe unter Abschnitt Dosierung.

Bei Unklarheiten holen Sie bitte fachliche Beratung ein.

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Gebrauchsinformation

Febrisept ReVet RV11 – Injektionslösung für Tiere

 

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

    Keine bekannt.

    Hinweis: Bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.

    Falls Sie Nebenwirkungen bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

 

Wie soll es aufbewahrt werden?

    Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

    Nicht über 25°C lagern. Lichtschutz erforderlich; Präparat daher stets im Umkarton aufbewahren.

    Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

    Nicht konserviert. Die Ampullen sind nach dem Anbruch sofort aufzubrauchen oder zu entsorgen.

 

Weitere Informationen

    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren

    Bei längerer, nicht indizierter Anwendung von Homöopathika können Arzneimittelprüfsymptome auftreten.

    Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode

    Wie alle Arzneimittel während der Trächtigkeit, Laktation und Legeperiode nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt anwenden.

    Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

    Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Präparaten Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn Febrisept ReVet RV 11 gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.

13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH

    Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.

Zuletzt aktualisiert: 22.02.2021