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Tussi Hustensaft

Was ist es und wofür wird es verwendet?

TUSSI Hustensaft ist ein pflanzliches Arzneimittel und besteht aus einem Extrakt des Thymiankrautes und aus Spitzwegerichsirup.

TUSSI Hustensaft wirkt schleimlösend, fördert das Abhusten von zähem Schleim und lindert den Hustenreiz.

TUSSI Hustensaft eignet sich zur Behandlung von Katarrhen der oberen und tiefen Atemwege und von Husten.

 

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

TUSSI Hustensaft darf nicht eingenommen werden,

  • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von TUSSI Hustensaft sind, sowie bei Überempfindlichkeit gegen Lippenblütler oder Parabene.
  • von Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von TUSSI Hustensaft ist erforderlich

Bei Fortbestand der Beschwerden, unklaren Beschwerden oder wenn der erwartete Erfolg durch die Anwendung nicht eintritt, ist ehestens eine ärztliche Beratung erforderlich. Beim Auftreten von Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.

Bei Kleinkindern von 2 – 6 Jahren darf TUSSI Hustensaft nur nach Ausschluss einer ernsthaften Grunderkrankung durch einen Arzt angewendet werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Zur Anwendung dieses Arzneimittels während Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. TUSSI Hustensaft sollte deshalb bei Schwangeren und Stillenden nicht angewendet werden.

 

Wie wird es angewendet?

WIE IST TUSSI HUSTENSAFT EINZUNEHMEN?

Nehmen Sie TUSSI Hustensaft immer genau nach der in der Gebrauchsinformation angegebenen Dosierung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:

Kinder von 2-6 Jahren 3 x täglich 1 Teelöffel (5ml)
Kinder von 6–12 Jahren 3 - 5 x täglich 1 – 2 Teelöffel (5-10ml)
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 3 - 5 x täglich 1 Esslöffel (15ml).

TUSSI Hustensaft darf nicht an Säuglingen und Kindern unter 2 Jahren angewendet werden. Bei Kleinkindern von 2 – 6 Jahren darf TUSSI Hustensaft nur nach Ausschluss einer ernsthaften Grunderkrankung durch einen Arzt angewendet werden.

TUSSI Hustensaft kann unabhängig von den Mahlzeiten unverdünnt oder verdünnt mit Wasser, Tee oder Fruchtsaft eingenommen werden.

Je länger der Patient den Hustensaft im Mund behält, desto besser kann sich die Wirkung von TUSSI Hustensaft entfalten.

Wenn sich Ihre Beschwerdenn verschlimmern, oder innerhalb von 14 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

Wenn Sie eine größere Menge von TUSSI Hustensaft eingenommen haben, als Sie sollten

Überdosierungserscheinungen sind nicht bekannt. Die Alkoholwirkung ist vor allem bei Kindern zu berücksichtigen.

Im Zweifel nehmen Sie Kontakt mit einem Arzt, Apotheker oder dem nächsten Spital auf.

Wenn Sie die Einnahme von TUSSI Hustensaft vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Nehmen Sie stattdessen einfach die übliche folgende Dosis zur gewohnten Zeit ein.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

 

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Bei Einnahme von TUSSI Hustensaft mit anderen Arzneimitteln

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel

einnehmen / anwenden bzw. vor kurzem eingenommen / angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Wechselwirkungen sind bislang nicht bekannt.

WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?

Wie alle Arzneimittel kann TUSSI Hustensaft Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

In einzelnen Fällen können allergische Reaktionen oder Magen-Darmbeschwerden auftreten.

Die enthaltenen Parabene (p-Hydroxybenzoesäureester) können allergische Reaktionen auslösen, die möglicherweise erst verspätet auftreten können.

Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt, oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.

 

Wie soll es aufbewahrt werden?

Die Flasche fest verschlossen halten.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.

 

Weitere Informationen

Was TUSSI Hustensaft enthält

Die Wirkstoffe in 100 g sind:

Thymianfluidextrakt, hergestellt aus einem Auzug aus Thymiankraut 5 g, Spitzwegerichsirup, hergestellt aus einem Auszug aus Spitzwegerichblättern 95 g

Die sonstigen Bestanteile sind:

Ethanol, Saccharose, Glyzerin, gereinigtes Wasser, Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218) und Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216) als Bestandteile der Wirkstoffe

1 g entspricht ca. 0,78 ml

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Registrierungsinhaber und Hersteller: Stadtapotheke Mariahilf

Stadtplatz 18, 4150 Rohrbach Tel.Nr.: 0043 7289 4273 Fax.Nr.: 0043 7289 42736 proell@apotheke-rohrbach.at

Reg.Nr. APO-5-01043

Zuletzt aktualisiert: 22.02.2021